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Hyaluronsäure-Therapie bei Arthrose

Für Praxen: IGeL-Potenzial und Produktberatung. Für Patienten: ehrliche Infos zu Ablauf, Wirkung und Kosten.

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Hyaluronsäure-Therapie bei Gelenkarthrose
Hyaluronsäure Gelenkinjektion

Was ist Hyaluronsäure-Therapie?

Hyaluronsäure (HA) ist ein körpereigener Stoff, der natürlicherweise in der Gelenkflüssigkeit vorkommt. Sie macht die Flüssigkeit viskös und elastisch – und sorgt so für eine reibungsarme Bewegung des Gelenks sowie die Ernährung des Knorpels.

Bei Arthrose sinken Konzentration und Qualität der körpereigenen Hyaluronsäure. Die intraartikuläre HA-Injektion (Viskosupplementation) zielt darauf ab, diese Funktion wiederherzustellen: Die Gelenkschmierung verbessert sich, Schmerzen können gelindert werden.

Typische Einsatzgebiete: Kniearthrose (Gonarthrose), Hüftarthrose (Koxarthrose), Schulterarthrose – jeweils wenn Basismaßnahmen wie Physiotherapie und Schmerzmedikation nicht ausreichen.

Hyaluronsäure als IGeL-Leistung in Ihrer Praxis

IGeL-Potenzial

Die HA-Injektion wird ausschließlich als IGeL-Leistung erbracht – die GKV übernimmt die Kosten nicht. Pro Zyklus (3–5 Injektionen) sind 200–500 € üblich, bei Depot-Präparaten auch als Einzelleistung. Arthrose-Patienten fragen aktiv danach.

Produktauswahl & Beschaffung

Es gibt zwei Produktgruppen: tierisch gewonnene Präparate (Hühnerkamm) und fermentativ hergestellte. Bei Patientinnen mit Hühnereiweißallergie sind fermentative Präparate zwingend. K Concepts berät Sie zur Produktauswahl und unterstützt bei der Beschaffung.

Praxis-Beratung durch K Concepts

Wir beraten Sie zur Integration der HA-Therapie in Ihr IGeL-Portfolio: Welche Präparate passen zu Ihrem Patientenspektrum? Wie gestalten Sie die IGeL-Aufklärung rechtssicher? Wir kennen den Praxisalltag und begleiten Sie herstellerunabhängig.

Was Sie als Patient wissen sollten

Die HA-Therapie ist eine von mehreren konservativen Optionen bei Arthrose – kein Wundermittel, aber im Einzelfall sinnvoll. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

Kein GKV-Leistungsanspruch

Die Kosten tragen Sie selbst (ca. 200–500 € pro Zyklus). Schriftliche IGeL-Aufklärung ist vor der Behandlung gesetzlich vorgeschrieben.

Wirkung setzt verzögert ein

Anders als bei Kortison spüren Sie eine Verbesserung frühestens nach 2–4 Wochen. Wirkdauer: 6–12 Monate.

Studienlage gemischt

Die AWMF-Leitlinie (2025) spricht keine allgemeine Empfehlung aus. Viele Patienten profitieren trotzdem – besonders bei moderater Arthrose Grad II–III.

Kein Ersatz für Basistherapie

Physiotherapie, Bewegung und ggf. Gewichtsreduktion bleiben die wirksamsten konservativen Maßnahmen. HA ergänzt – ersetzt nicht.

Risiken gering, aber vorhanden

Häufig kurzzeitige Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle (1–3 Tage). Sehr selten: Gelenkinfektion – strikte Hygiene ist entscheidend.

Für wen geeignet?

Moderate Arthrose (Grad II–III), NSAR-Unverträglichkeit, Standardtherapie ausgeschöpft und Operation noch nicht angezeigt oder gewünscht.

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Das fragen uns Patienten oft

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für HA-Injektionen nicht – es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die Sie selbst bezahlen. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab. Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie vor der Behandlung schriftlich über die Kosten aufzuklären.
Das hängt vom gewählten Präparat ab. Gängig ist eine Serie von 3–5 Injektionen im Wochenabstand. Es gibt auch Depot-Präparate, die als Einzelinjektion verabreicht werden. Die Wirkung hält in der Regel 6–12 Monate an; danach kann ein erneuter Zyklus erfolgen, frühestens nach 6 Monaten.
Die HA-Therapie wirkt nicht sofort. Typischerweise setzt eine spürbare Linderung erst 2–4 Wochen nach der letzten Injektion ein. Wer schnelle Schmerzlinderung benötigt – zum Beispiel im akuten Schub – spricht besser mit dem Arzt über eine Kortison-Injektion, die innerhalb von Tagen wirkt.
Die Studienlage ist gemischt. Die aktuelle AWMF S3-Leitlinie zur Gonarthrose (2025) und der IGeL-Monitor (2025) sprechen keine allgemeine Empfehlung aus – der messbare Effekt gegenüber Placebo gilt als klinisch gering. Gleichzeitig berichten viele Patienten, besonders bei moderater Arthrose, von deutlicher Verbesserung. Eine ehrliche Aufklärung durch Ihren Arzt ist wichtig, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Am ehesten geeignet bei moderater Arthrose (Kellgren-Lawrence Grad II–III), wenn Physiotherapie, Gewichtsreduktion und Schmerzmedikamente nicht ausreichen oder nicht vertragen werden, und wenn eine Operation noch nicht angezeigt oder nicht gewünscht ist. Bei sehr fortgeschrittener Arthrose (Grad IV) ist der Nutzen sehr begrenzt.
Kortison wirkt schnell (innerhalb von Tagen), aber kürzer (4–8 Wochen) und ist bei Daueranwendung knorpelschädigend. Es eignet sich vor allem für akute Entzündungsschübe. Hyaluronsäure wirkt langsamer (2–4 Wochen), hält dafür länger (6–12 Monate) und hat keinen schädigenden Einfluss auf den Knorpel. Welche Option wann sinnvoll ist, entscheidet Ihr Arzt.

Hyaluronsäure-Therapie in Ihrer Praxis?

Wir beraten Sie zu Produkten, Beschaffung und IGeL-Integration – herstellerunabhängig und praxisnah.

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